Hauptschulabschluss Mathe 2024 in Baden-Württemberg

In diesem Artikel erhältst du wichtige Informationen zur schriftlichen Mathematikprüfung im Hauptschulabschluss 2024 in Baden-Württemberg und zur zusätzlichen mündlichen Prüfung in Mathematik.

Schriftliche Prüfung in Mathematik

Prüfungstermin:Dienstag, 04. Juni 2024
Bearbeitungszeit:135 Minuten, zusätzliche Pause von 20 Minuten zwischen den Teilen A1 und A2
Hilfsmittel:Die Prüfung besteht aus zwei Pflichteilen (A1 und A2) und einem Wahlteil (B)

Pflichtteil A1 - hilfsmittelfreier Teil, nur Zeichengeräte z. B. Geodreiecke und Zirkel sind erlaubt

Pflichtteil A2 und Wahlteil B - wissenschaftlicher (nicht programmierbarer) Taschenrechner, Formelsammlung, Zeichengeräte

Achtung: Deine Formelsammlung wird vor der Prüfung auf nicht zulässige Ergänzungen (z. B. Notizen) geprüft. Falls du etwas in deine Formelsammlung hineingeschrieben hast, frage rechtzeitig deine Lehrkraft, ob diese Anmerkung in der Prüfung zulässig ist.

Vorbereitung auf die Mathematikprüfung im Hauptschulabschluss

Für die schriftliche Prüfung in Mathematik ist es wichtig, dass du die mathematischen Grundlagen sicher beherrschst. Gehe die einzelnen Themen in Ruhe durch und überprüfe, ob du Verständnisschwierigkeiten oder Übungsbedarf hast.

Es kann dabei sehr nützlich sein, gezielt die Aufgabentypen zu trainieren, die in den letzten Jahren in den Hauptschulprüfungen abgefragt wurden. Auf diese Weise bekommst du bereits ein Gefühl dafür, wie eine Abschlussprüfung aussehen kann.

Für die gezielte Vorbereitung kannst du unser Prüfungsheft erwerben, dass die originalen Klausuren und Musterlösungen der Jahre 2021 bis 2023 sowie viele weitere hilfreiche Hinweise und Tipps zu verschiedenen Aufgabentypen enthält.

 

Das Vorbereitungsheft des Stark-Verlags kann für die Vorbereitung ebenfalls sehr hilfreich sein. Es enthält sowohl originale Prüfungsaufgaben als auch ein umfangreiches Training zur Wiederholung des Grundlagenwissens in Mathematik.

STARK Hauptschulabschluss BaWü 2024 - Mathematik*

Aufbau der schriftlichen Mathematikprüfung

Die schriftliche Prüfung besteht aus

Aufgaben, die auf dem Prüfungsbogen mit einem Schriftsymbol gekennzeichnet sind, darfst du direkt auf den Prüfungsbögen bearbeiten. Alle Aufgaben ohne dieses Symbol bearbeitest du auf den gesonderten Papierbögen.

Pflichtteil A1

Teil A1 ist ein Pflichtteil und muss von allen Schüler*innen bearbeitet werden.

Der Prüfungsteil A1 ist der hilfsmittelfreie Teil der Prüfung. Das bedeutet, dass du nur Zeichengeräte wie z. B. ein Geodreieck oder einen Zirkel benutzen darfst. Deinen Taschenrechner oder deine Formelsammlung darfst du in diesem Teil nicht verwenden.

Die Bearbeitungszeit für diesen Prüfungsteil beträgt 45 Minuten.

Nach diesem Teil gibst du die Aufgaben des Teils A1 ab und es gibt eine 20-minütige Pause.

Pflichtteil A2

Teil A2 ist ebenfalls ein Pflichtteil und muss von allen Schüler*innen bearbeitet werden.

Ab diesem Prüfungsteil darfst du deinen wissenschaftlichen (nicht programmierbaren) Taschenrechner und deine Formelsammlung sowie weiterhin deine Zeichengeräte verwenden.

Auf der Seite des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg findest du die Anforderungen an einem wissenschaftlichen Taschenrechner.

Die Bearbeitungszeit für den Pflichtteil A2 und den Wahlteil B zusammen beträgt 90 Minuten.

Wahlteil B

Für den Wahlteil B kannst du aus drei Aufgaben, zwei Aufgaben auswählen und diese bearbeiten.

Maße in Zeichnungen

Wenn in der Aufgabenstellung oder auf dem Prüfungsbogen nicht anders angegeben, darfst du in der Regel keine Maße aus Zeichnungen auf dem Prüfungsbogen entnehmen. Das bedeutet, du darfst dann zum Beispiel keine Winkel messen und diese für deine Rechnung verwenden.

Es kann allerdings sein, dass du rechte Winkel oder beispielsweise gleichlange Strecken in einer Zeichnung erkennen und damit weiterarbeiten musst.

Das kann z. B. bei der Bestimmung von Dreiecks- und Vierecksarten der Fall sein, wenn rechte Winkel oder gleichlange Strecken zur besseren Lesbarkeit weder in der Zeichnung noch im Text gekennzeichnet bzw. beschrieben sind.

Zusätzliche mündliche Prüfung in Mathematik

Du kannst nach der Bekanntgabe der Noten der schriftlichen Prüfung eine freiwillige mündliche Prüfung im Fach Mathematik wählen.

Die mündliche Prüfung

  • dauert etwa 15 Minuten,
  • kann als Einzel- oder Gruppenprüfung durchgeführt werden (wird im Prüfungsausschuss entschieden) und 
  • enthält ein Schwerpunktthema, das du selbst wählen kannst.

In einigen Fällen werden den Schüler*innen die Aufgaben vor der mündlichen Prüfung schriftlich ausgehändigt. Wenn das in deiner Prüfung der Fall ist, bekommst du Zeit, dir die Aufgaben anzuschauen und dich vorzubereiten.

Deine Fachlehrkraft in Mathematik erstellt die Prüfungsaufgaben, die sich auf die Bildungsstandards der Klassen 7 bis 9 und auf das erforderliche Grundlagenwissen beziehen. Ggf. werden die Aufgaben vom Fachausschuss ergänzt oder eingeschränkt.

Über die Note entscheidet der Fachausschuss mit Stimmenmehrheit.

Wann und wie wird entschieden, ob du eine zusätzliche mündliche Prüfung absolvierst?

Generell wird eine zusätzliche mündliche Prüfung dann empfohlen, wenn du dadurch deine Endnote im Fach Mathematik verbessern kannst. Deine Fachlehrkraft kann dich dazu beraten.

Wenn du eine zusätzliche mündliche Prüfung ablegen möchtest, musst du das der Schulleitung spätestens am zweiten Unterrichtstag nach Bekanntgabe der schriftlichen Prüfungsergebnisse mitteilen.

Es kann auch sein, dass der Vorsitz des Prüfungsausschusses beschließt, dass du eine zusätzliche mündliche Prüfung im Fach Mathematik ablegen solltest. In diesem Fall wirst du ungefähr eine Woche vor der mündlichen Prüfung darüber informiert.

Berechnung der Note im Fach Mathematik

Deine Note im Fach Mathematik setzt sich wie folgt zusammen: Das Ergebnis deiner Jahresleistung in Mathematik macht 50 % aus und das Ergebnis deiner Prüfungsleistung ebenfalls 50 %.

Falls du eine mündliche Prüfung abgelegt hast, wird für das Ergebnis der Prüfungsleistung die schriftliche Prüfung dreifach und die mündliche Prüfung einfach gewertet.

 

 

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